Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag
im Sinne des § 10b des
Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen
oder Vermögensmassen
Name und Anschrift des
Zuwendenden:
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Betrag der Zuwendung - in Ziffern – |
- in Buchstaben - |
Tag der Zuwendung: |
Es
handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen Ja
Nein
Wir sind wegen Förderung kultureller Zwecke
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Hamburg-Nord, St.Nr. 17/453/01823, vom
06.07.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 - 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr.
9 des Körperschaftsteuergesetzes für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 von
der Körperschaftsteuer und nach § 11 Abs. 1, Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes
von der Gewerbesteuer befreit.
Es
wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung kultureller Zwecke
verwendet wird.
Hamburg,
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(Ort,
Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
(Ralph Nachbar)
(Wolfgang Weise)
- Vorsitzender -
-
Kassenwart -
(ohne
eigenhändige Unterschriften gültig, da elektronisch versandt)
Hinweis:
Wer
vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt
oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen
nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten
Zwecken verwendet
werden,
haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der
Zuwendungen beim Zuwendenden
entgeht
(§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese
Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der
Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5
Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).